FAQ – Fragen & Antworten zur EuReG
- Die Energie kommt aus der Region und das Geld bleibt somit auch in der Region
- Langfristig preiswerter als eine eigene Heizung, da keine eigene (neue) Anlage nötig ist, keine Schornsteinfeger-Leistungen und kein eigener Brennstoff-Einkauf (Öl / Holz) sind nötig
- Störanfälligkeit ist sehr gering
- Verantwortung – falls Probleme auftreten sollten – liegt beim Betreiber
- Beheizung mit CO2 neutralen nachhaltigen Holzhackschnitzeln aus der Region
- Der Wechsel des Energieträgers (beispielsweise von Hackschnitzel auf Wasserstoff, etc.) ist leicht möglich, da alles in der Heizzentrale untergebracht ist
- Sie haben einen Raumgewinn im Haus, da Heizkessel und Lager und Speicher wegfallen
- Sehr saubere Lösung – keinerlei Schmutz wird ins Haus getragen
- Für den Sommerbetrieb wir ein Solarkollektorfeld angestrebt, damit wäre der Heizkessel außer Betrieb
- Information für die Umrechnung der Heizleistung: 1 Liter Heizöl entspricht 10 kWh Heizleistung
Es wird ein Gebiet ausgewählt, auf dem ein möglichst großer Wärmebedarf auf überschaubarem Raum ist; das heißt, viele anschlusswillige Häuser in einer Straße oder ein Großabnehmer mit mehreren kleineren Abnehmern.
Ziel ist es, die Leitungslänge so kurz wie möglich zu halten. Dadurch sind die Netzkosten geringer und die Verluste ebenfalls.
- Die bisherige Heizungsanlage muss ausgebaut werden und stattdessen wird die Übergabestation des Nahwärmenetzes eingebaut.
- Der Anschluss des Nahwärmerohres wird unterirdisch ins Haus geführt. Das bedeutet, das Grabarbeiten erforderlich sind.
- Es wird eine Übergabestation, gegebenenfalls mit Warmwasserspeicher, benötigt. Je nach Eignung kann vorhandene Technik (Solarthermie, Pufferspeicher, Warmwasserspeicher, etc.) übernommen und weiterverwendet werden.
- Werden die Räume mit Einzelöfen oder Nachtspeicheröfen beheizt, müssen diese durch Heizkörper oder eine Fußbodenheizung ersetzt werden. Es ist also eine Umstellung auf eine Zentralheizung erforderlich.
Die Übergabestation befindet sich im Haus des Wärmeabnehmers und überträgt die Wärme aus dem Nahwärmenetz an das Wärmeverteilsystem des Gebäudes.
Die Wärmezentrale ist das Gebäude, in dem sich die eigentliche Heizung für das Nahwärmenetz befindet. Sie beinhaltet einen oder mehrere Heizkessel mit den entsprechenden Zuführeinrichtungen, Pumpen und Pufferspeicher.
Die Anlage wird permanent elektronisch überwacht und gesteuert. Es wird Wert darauf gelegt, dass wichtige Komponenten in der Wärmezentrale stets mehrfach vorhanden sind (Redundanz). So kann beispielsweise bei einem Ausfall einer Zirkulationspumpe sofort eine andere Pumpe deren Leistung übernehmen. Notfalls kann das Wärmenetz für eine gewisse Zeit auch aus einem großen Pufferspeicher versorgt werden.
Das Brauchwasser wird ebenfalls durch die Übergabestation in Verbindung mit dem Warmwasserspeicher erwärmt.
Es wird versucht, die benötigte Wärmemenge im Sommer durch ein Solarkollektorfeld bereitzustellen. Der Heizkessel bleibt dabei idealerweise ausgeschaltet.
Es wird die Zusammenarbeit mit einem lokalen Fachbetrieb angestrebt, dieser wird eventuelle Defekte schnellstmöglich beheben.
Eine Nahwärmeleitung ist wie alle anderen Versorgungsleitungen im Boden, beispielsweise für Strom oder Trinkwasser, auch einem gewissen Risiko für Beschädigungen ausgesetzt.
Würde beispielsweise eine Stromleitung beschädigt, wäre – neben vielem anderen – auch die häusliche Heizung erst mal außer Betrieb. Da hat eine schnelle Reparatur immer höchste Priorität, die Versorgung muss natürlich immer sichergestellt sein.
Als Kunde und Abnehmer von Nahwärme wird man automatisch auch ein mit allen anderen gleichberechtigtes Mitglieder der Genossenschaft und ist somit auch an den regelmäßigen Wahlen des Aufsichtsrats beteiligt.
Der vom Aufsichtsrat der Genossenschaft bestellte Vorstand ist in der Pflicht, die vertraglichen Ansprüche jedes Abnehmers zu erfüllen. So hat er, neben vielen anderen Aufgaben, auch durch den Einkauf von ausreichend Energieträgern für alle Abnehmer eine optimale Versorgungssicherheit herzustellen.
Ähnlich wie bei Vereinen, muss der Vorstand bei jährlichen Generalversammlungen seine ordnungsgemäße Arbeit belegen.
Eine alternative Heizung muss nicht vorgehalten werden, die Versorgungssicherheit über Nahwärme ist aus der Erfahrung in anderen Nahwärmenetzen höher als bei privaten Heizungsanlagen.
Wie bei vergleichbaren Nahwärme-Anlangen, werden für die Wärmeerzeugung wichtige Komponenten mehrfach vorhanden sein (Redundanz).
Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Förderungen und Kredite. Die angeschlossenen Kunden zahlen nur für die entnommene Wärmeleistung.
Die entnommene Menge wird in der Übergabestation mit einem Wärmemengenzähler in kWh gemessen und zum Arbeitspreis abgerechnet. Es ist noch offen, wie die Kosten für die Einrichtung von Hausanschlüsse, usw. umgelegt werden.
Als Mitglied der Genossenschaft profitieren Sie von vielen Vorteilen:
- Sie unterstützen aktiv die Energiewende
- Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft
- Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung zum Bezug von der durch die Genossenschaft angebotenen Nahwärme
Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft ist auch der Erwerb mindestens eines Gesellschaftsanteils über 1.000 Euro verbunden.
Von einem Mitglied können auch mehrere Anteile erworben werden, hierüber entscheidet der Vorstand. Im Gegensatz zu einer Aktie mit ständig wechselnden Kursen, ändert sich der Nominalwert eines Genossenschaftsanteils nicht.
Das Stimmrecht ist jedoch personenbezogen, so dass jedes Mitglied bei Abstimmungen in der Vollversammlung, unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile, nur eine Stimme hat.
Sehr realistisch, aus heutiger Sicht spricht nichts gegen eine Realisierung.
Aktuell sind wir im Zeitplan. Gewisse Unsicherheiten beispielsweise bei der Dauer des Baugenehmigungsverfahrens existieren.
Gibt es genügend Rohstoff (Hackschnitzel), um die Anlage nachhaltig und kostengünstig zu beschicken?
Nach aktuellen Berechnungen wächst derzeit auf der Neidlinger Gemarkung mehr Rohstoff nach, als für den Betrieb der Hackschnitzelanlage benötigt wird.
Sind die staatlichen Zuschüsse in den einmaligen Anschlusspreis von 15.000 EUR bereits eingerechnet?
Nein, die staatlichen Zuschüsse sind nicht eingerechnet, jedoch sind die Anschluss- und Umrüstungskosten förderfähig. Die staatliche Förderung muss beantragt werden.
Ja, ein Mitglied der Genossenschaft kann jederzeit, also auch bei einem Verkauf seines von uns mit Nahwärme versorgten Hauses, sein Geschäftsguthaben an eine andere Person übertragen und damit auch aus der Genossenschaft ausscheiden, Voraussetzung ist, dass der Erwerber an seiner Stelle Mitglied wird.
Sie finden dazu in unserem Download-Bereich eine Excel-Datei, mit dem Sie anhand der bei Ihnen aktuell vorhanenen Wärmequelle(n) Ihren künftigen Bedarf an Nahwärme berechnen können.
Bei weitergehenden Fragen dazu freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!