Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft ist auch der Erwerb mindestens eines Gesellschaftsanteils über 1.000 Euro verbunden.

Von einem Mitglied können auch mehrere Anteile erworben werden, hierüber entscheidet der Vorstand. Im Gegensatz zu einer Aktie mit ständig wechselnden Kursen, ändert sich der Nominalwert eines Genossenschaftsanteils nicht.

Das Stimmrecht ist jedoch personenbezogen, so dass jedes Mitglied bei Abstimmungen in der Vollversammlung, unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile, nur eine Stimme hat.