Als Kunde und Abnehmer von Nahwärme wird man automatisch auch ein mit allen anderen gleichberechtigtes Mitglieder der Genossenschaft und ist somit auch an den regelmäßigen Wahlen des Aufsichtsrats beteiligt.

Der vom Aufsichtsrat der Genossenschaft bestellte Vorstand ist in der Pflicht, die vertraglichen Ansprüche jedes Abnehmers zu erfüllen. So hat er, neben vielen anderen Aufgaben, auch durch den Einkauf von ausreichend Energieträgern für alle Abnehmer eine optimale Versorgungssicherheit herzustellen.

Ähnlich wie bei Vereinen, muss der Vorstand bei jährlichen Generalversammlungen seine ordnungsgemäße Arbeit belegen.